Muss ein Gartenhaus versichert werden?

Das hängt ganz von Ihrer Versicherung ab. Es kann sein, dass Ihr Gartenhaus in Ihrem Versicherungsvertrag nicht Bestandteil der Nebengebäude ist. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, eine Zusatzklausel in Ihre Hausratversicherung aufzunehmen, d. h. eine Zusatzvereinbarung abzuschließen.

Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Versicherung zu wenden, wenn Sie sich gegen eventuelle unangenehme Überraschungen, wie Diebstahl oder Schäden, schützen möchten.

Was ist ein Nebengebäude?


Ein Gartenhaus kann u. U. als Nebengebäude Ihres Wohnhauses betrachtet werden.
Ein Nebengebäude ist ein Außengebäude, das sich in einem bestimmten Umkreis des Haupthauses befindet. Wenn sich das Gartenhaus in einem bestimmten Abstand zum Haus befindet, ohne sein integrierter Bestandteil zu sein, wird es als Nebengebäude betrachtet. Jedes Versicherungsunternehmen hat jedoch diesbezüglich seine eigenen Kriterien, deshalb müssen Sie sich bei Ihrem Versicherer informieren.

Eine Versicherung ist also nicht obligatorisch, sie ermöglicht jedoch den Schutz bei Diebstahl oder Schäden.


Vorgehensweise:

Jedes Versicherungsunternehmen verfügt über seine eigenen Leistungen und Kriterien in Bezug auf Gartenhausversicherungen. Wir empfehlen, beim Bau eines Gartenhauses Kontakt mit Ihrem Versicherer aufzunehmen, um sich von ihm diesbezüglich beraten zu lassen. 

Ihr Versicherer wird Ihnen die verschiedenen Lösungen und verfügbaren Verträge anbieten können.